AGB

1. Geltung

Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese können zu den üblichen Geschäftszeiten in den Büroräumen des AN eingesehen werden.

2. Auftragserteilung

Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist in der Regel schriftlich zu erteilen.
Auch mündliche, telefonische oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich.

Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderliche Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen.
Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.

3. Vollmacht

Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

4. Zahlungsbedingungen

Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ist das Sachverständigenhonorar bei Abholung des Gutachtens in den Büroräumen des AN unmittelbar fällig. Ausnahme stellt eine Abtrittserklärung an die zuständige Versicherung dar. Ein Versand der Gutachten erfolgt nur gegen Nachnahme. Bei allen Zahlungen ist die Gutachten/Rechnungsnummer anzugeben.

Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.

5. Sachverstandigenhonorar

Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Schadengutachten auf Grundlage der Schadenhöhe und setzt sich aus einem Grundhonorar und Nebenkosten zusammen. Die Honorartabelle des AN ist zu den üblichen Geschäftszeiten in den Büroräumen einsehbar.
Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Nettoreparaturkosten zuzüglich einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Bruttowiederbeschaffungswert des Fahrzeuges unmittelbar vor dem Schadenereignis die Berechnungsgrundlage.

Bei vereinbarter Abrechnung auf Stundebasis wird ein Verrechnungssatz gemäß der im Sachverständigenbüro aushängenden Honorartabelle verrechnet.
Sämtliche aufgeführte Euro-Beträge verstehen sich immer zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6. Rechnungsprüfungsberichte, Nachbesichtigungen

Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen werden in der Regel kostenfrei durchgeführt. In besonders gelagerten Fällen werden diese Tätigkeiten nach dem benötigten Zeitaufwand in Rechnung gestellt.

7. Stornierung

Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax oder Email mitzuteilen. Sofern nicht die Regelungen des Widerrufsrechtes zur Anwendung kommen, werden Stornierungskosten pauschal mit € 100,- zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet, sofern der AG den Nachweis nicht führt, dass ein Schaden überhaupt entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

8. Gutachtenerstellung

Der AG erhält, sofern nicht anders vereinbart, das Gutachten in zweifacher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original-Digitalbildern und einem Duplikat mit Digitalbildersatz. Ein weiteres Duplikat und die Bilddateien verbleiben beim AN.

9. Gutachtenversand

Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.

10. Haftung

Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüglich der Haftung des AN gelten die gesetzlichen Regelungen.

11. Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Gerichtsstand, Schlussbestimmung

Erfüllungsort ist die berufliche Niederlassung des Sachverständigen. Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen so ist der Hauptsitz des Auftragnehmers ausschließlicher Gerichtsstand. Wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt ebenfalls der Hauptsitz des Auftragnehmers als Gerichtstand.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.