Das Kfz-Schadengutachten wird für Haftpflicht- und Kaskoschäden erstellt und enthält alle Daten, die für eine reibungslose Schadenabwicklung notwendig sind. Es beinhaltet die:
- Ermittlung der Reparaturkosten / des Reparaturwegs
- Ermittlung der Wertminderung / des Minderwerts
- Ermittlung des Wiederbeschaffungs- und Restwerts
- Feststellung von Totalschaden
Ermittlung von Reparaturkosten / des Reparaturwegs
Reparaturkosten sind die Kosten, die durch die Beseitigung eines Schadens seitens einer Fachwerkstatt entstehen.
Der Reparaturweg beschreibt, wie das Fahrzeug repariert wird. Er soll wirtschaftlich sein und ergibt sich aus den technischen, vom Fahrzeughersteller vorgegebenen, Möglichkeiten.
Ermittlung der Wertminderung / des Minderwerts
- Ein Fahrzeug verliert trotz einer fachgerechten Reparatur an Wert. So erzielt ein auf dem Gebrauchtwagenmarkt identisches Fahrzeug ohne Unfall einen höheren Wert als das reparierte Fahrzeug. Dies wird als merkantile (kaufmännische) Wertminderung bezeichnet. Die Wertminderung wird in Bezug zum Alter, Zustand, Schadenhöhe und zur Beschädigungsart berechnet und im Schadengutachten dokumentiert.
- Sollte ein Fahrzeug nicht in den technischen Zustand, in dem es sich vor dem Unfall befand, zurückversetzt werden können, tritt eine technische Wertminderung ein. Aufgrund der vielfältigen technischen Reparaturmöglichkeiten, kommt es heute allerdings in den seltensten Fällen zu einer technischen Wertminderung.
Ermittlung des Wiederbeschaffungs- und Restwerts
- Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert Ihres Fahrzeugs vor dem Unfallereignis.
Die Feststellung des Wiederbeschaffungswertes erfolgt über das System eurotax Schwacke sowie der Marktlage auf dem Gebrauchtwagenmarkt. - Der Restwert ist der Wert Ihres Fahrzeugs nach dem Unfallereignis und vor der Reparatur.
Die Feststellung des Restwerts erfolgt über Einholung von Kaufangeboten für das beschädigte Fahrzeug. - Die Ermittlung von Wiederbeschaffungs- und Restwert ist unter anderem nötig, um einen Totalschaden feststellen zu können.
Feststellung von Totalschaden
Ein echter Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten Ihres Fahrzeugs höher sind als der Fahrzeugwert. Die Versicherung zahlt hierbei keine Reparatur, sondern lediglich den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.
Ausnahme – 130 % Opfergrenze
Falls die Reparatur nicht den Betrag von maximal 30% des Wiederbeschaffungswerts überschreitet, so kann unter Nachweis des Integritätsinteresses das Fahrzeug repariert werden. Integritätsinteresse bedeutet, dass das Fahrzeug ab dem Schadentag weitere 6 Monate genutzt werden muss.
Falls die Reparatur nicht den Betrag von maximal 30% des Wiederbeschaffungswerts überschreitet, so kann unter Nachweis des Integritätsinteresses das Fahrzeug repariert werden. Integritätsinteresse bedeutet, dass das Fahrzeug ab dem Schadentag weitere 6 Monate genutzt werden muss.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert übersteigen.
Zum Beispiel:
- Wiederbeschaffungswert 10.000,00 €
- Restwert 5.000,00 €
- Differenz 5.000,00 €
- Reparaturkosten 6.000,00 €
In diesem Fall haben Sie die Wahl zwischen einer Reparatur und der Erstattung des Wiederbeschaffungswerts abzüglich Restwert (Totalschadenregulierung).
Schadengutachten oder Kostenvoranschlag?
Im Falle eines Haftpflichtschadens ist die gegnerische Versicherung für die Schadensabwicklung und Zahlung der Entschädigung zuständig. Für die Regulierung muss der Schaden allerdings beziffert werden. Dies ist nicht nur mittels Kfz-Schadengutachten, sondern auch mithilfe eines Kostenvoranschlags möglich. Dieser besitzt allerdings nicht ansatzweise die Präzision eines professionellen Schadengutachtens und sollte nur bei Bagatellschäden genutzt werden. Bei größeren Unfallschäden empfiehlt sich immer ein Kfz-Schadengutachten.