Ein Kaskoschaden liegt vor, wenn Sie Ihren Schaden durch Ihre eigene Versicherung erstattet bekommen. Dies ist bei selbstverschuldeten Unfällen, Vandalismus und Elementarschäden (Hagel, Sturm, etc.) der Fall. Der Kaskoschaden wird durch einen unabhängigen Gutachter genau unter die Lupe genommen. Dieser schätzt auch den nötigen Aufwand für die Reparatur.
Der Versicherungsumfang ist dem jeweiligen Versicherungsvertrag der Kaskoversicherung und den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung zu entnehmen.
Bei einem Kfz-Kaskoschaden ist der Versicherer weisungsbefugt. Die notwendigen Auskünfte dazu finden Sie in den allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers zu Ihrem aktuellen Vertrag.
Die freie Wahl des Sachverständigen, der das Vollkasko- bzw. das Teilkaskogutachten erstellt, ist eingeschränkt und nur durch die Einwilligung des Versicherers möglich.
Die Kaskoversicherung ist aufgeteilt in Teil- und Vollkaskoversicherung. Eine Berücksichtigung des Schadenfreiheitsrabattes, auch Hochstufung genannt, findet bei der Teilkaskoversicherung nicht statt, im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung.
Die Teilkasko beinhaltet je nach Vertragsumfang
- Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz, teilweise ausgedehnt auf Rinder, Ziegen, Schafe, Pferde, Hunde, Katzen und Vögel
- Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
- Glasbruch
- Einbruch, Entwendung
- Brand oder Explosion
- Schmorschäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
- Marderbiss (meist ohne Folgeschäden versichert)
Die Vollkasko beinhaltet je nach Vertragsumfang
- Selbst verschuldete Unfälle
- Mut- und böswillige Beschädigungen, Vandalismus